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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden

Können ehemalige DDR-Bürger für bei der Flucht erlittene Gesundheitsschäden entschädigt werden? Ja, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatte ein Mann, der mit Maschinengewehren bedroht worden war.