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Ryanair muss Entschädigungen auch bei Streik zahlen

Das Landgericht Frankfurt hält Flugausfälle in Folge eines Arbeitskampfes nicht automatisch für einen außergewöhnlichen Umstand. Hat die Fluglinie nicht alles versucht, den Flug doch stattfinden zu lassen, muss sie Zahlungen leisten.