Strafrecht: Freigesprochenen in Mordfällen soll erneut der Prozess gemacht werden können
Liegen neue Beweise vor, sollen Freigesprochene in Mordfällen doch noch verurteilt werden können – auch rückwirkend: Union und SPD im Bundestag planen nach SPIEGEL-Informationen gemeinsam eine Reform.