Bundesverwaltungsgericht: Bafög-Höhe könnte verfassungswidrig niedrig sein

Der Bafög-Bedarfssatz liegt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts unter dem notwendigen Existenzminimum und könnte daher verfassungswidrig sein. Jetzt müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden.