Ausländische Pflegekräfte haben laut Bundesarbeitsgericht Anspruch auf Mindestlohn
Eine Bulgarin betreut rund um die Uhr eine Berliner Seniorin. Damit steht ihr Mindestlohn zu, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil – auch für die Betreuungsbereitschaft rund um die Uhr.