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Ansprüche von Arbeitnehmern: Urlaub ohne Antrag nicht automatisch futsch

Ein Arbeitnehmer darf seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er diesen nicht beantragt hat. Verstirbt der Arbeitnehmer, haben die Erben Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die nicht genommenen Tage. Dies entscheidet der EuGH.

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