Über die Online-Plattform eines Informatikers im Darknet kaufte der Amokläufer von München seine Tatwaffe. Weil er dadurch eine Straftat ermöglicht hat, muss der 31-jährige Seitenbetreiber nun in Haft. Mit dem Urteil betreten die Karlsruher Richter juristisches Neuland.