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“Wirtschaftlicher Wahnsinn”: DSGVO bei Klingelschild kaum umsetzbar

Über die Frage, ob das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen den Datenschutz verstößt, entbrennt ein heftiger Streit. Den Namen an der Klingel zu zeigen, ist laut Datenschutzbehörde erlaubt. Alle zu entfernen, wäre außerdem “wirtschaftlicher Wahnsinn”.

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